RECHTLICHES

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Lieferungen und sonstige Leistungen

I. Geltung

  • Alle Angebote, Lieferungen und sonstige Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt). Diese AGB sind Bestandteil aller Verträge, die die Siegbert Spohr GmbH mit Ihren Vertragspartnern schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart wurden.
  • Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners finden auch dann keine Anwendung, wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Nur durch unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung werden anders lautende Bedingungen Vertragsbestandteil.

II. Angebote und Vertragsschluss

  1. Unsere Angebote sind freibleibend.
  2. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
  3. Die Siegbert Spohr GmbH behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihr übergebenen und übersandten Unterlagen oder Gegenständen (Angeboten, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Abbildungen, Tabellen, Berechnungen, Modellen usw.) vor. Der Vertragspartner darf diese Unterlagen und Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung der Siegbert Spohr GmbH Dritten nicht zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen.

III. Preise

  1. Alle Preise verstehen sich in EURO (€) ab unserem Auslieferungslager EXW D-40822 Mettmann (Incoterms 2010), zuzüglich Verpackung, der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.
  2. Nach Vertragsschluss eintretende unvorhersehbare und von uns nicht zu vertretende Umstände, die Einfluss auf preisbildende Faktoren haben – z.B. Erhöhungen von Frachtsätzen, Versicherungsprämien und dergleichen, Erhebungen neuer oder Erhöhung bestehender staatliche Abgaben – berechtigen uns zu einer entsprechenden Änderung des Kaufpreises oder Werklohns.

IV. Versand, Transport

  1. Versand- und Transportkosten trägt der Kunde, soweit nichts anderes vereinbart ist.
  2. Versand und Transport erfolgen auf Gefahr des Kunden, unabhängig davon, wer die Kosten trägt.
  3. Kann verarbeitete Ware nach Fertigstellung infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht zu dem vertraglich vereinbarten Termin versandt, transportiert oder abgenommen werden, so geht die Gefahr zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem diesem die Anzeige der Leistungsbereitschaft zugegangen ist. Entstehende Lagerkosten gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde wird unverzüglich über die Verzögerung unterrichtet.

V. Lieferung

  1. Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht anders ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Die Einhal-tung der Lieferverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
  2. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
  3. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Auftraggeber hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen.
  4. Geraten wir mit einer Lieferung in Verzug, kann uns der Kunde eine angemessene Nachfrist mit einer Erklärung setzen, dass er nach fruchtlosem Fristablauf vom Vertrag zurücktrete. Für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Ersatz des Verzugsschadens ist auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  5. Unvorhersehbare Lieferfristüberschreitungen, Lieferausfälle von unseren Lieferanten, Verkehrsstörungen, Fälle höherer Gewalt einschließlich Streiks, Aussperrungen und sonstiger unvorhersehbarere Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben, verlängern sich sämtliche Lieferfristen für die Dauer Ihres Vorliegens, längstens für vier Monate. Nach Ablauf von vier Monaten kann jeder Vertragsteil schadensersatzfrei vom Vertrag zurücktreten.
  6. Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Käufer mit einer fälligen Forderung in Verzug ist.

VI. Zahlungen

  1. Bei Erstauftrag ist der Kaufpreis vor Lieferung fällig.
  2. Ab der zweiten Bestellung sind Kaufpreise innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
  3. Soweit mit dem Kunden nicht anders vereinbart sind alle Rechnungen mit einem Betrag ab € 20.000,- (inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer) wie folgt zu zahlen : 1/3 Anzahlung nach Eingang der Auftragsbestätigung, 1/3 bei Lieferbereitschaft (vor Lieferung), 1/3 innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug.
  4. Für sonstige Lieferungen ist die Vergütung sofort und ohne Abzug zu entrichten.
  5. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt werden.

VII. Eigentumsvorbehalt

  1. Gelieferte Ware bleibt bis zum vollständigen Ausgleich aller, auch künftiger Forderungen gegenüber dem Kunden aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum.
  2. Geht unser Eigentum an der Ware durch Verarbeitung oder Umbildung unter, so sind wir Hersteller der neuen Waren. Die neuen Waren werden für uns hergestellt.
  3. Hat einer Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Ware zur Folge, dass wir unser Eigentum an der Ware verlieren oder lediglich Miteigentum erwerben, so ist vereinbart, dass Eigentum oder Miteigentum des Kunden an den neuen Waren auf uns übergeht.
  4. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir nach Androhung und Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 1 Woche berechtigt, die gelieferte Ware zurückzunehmen. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet.
  5. Sofern nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden, liegt in der Zurücknahme der gelieferten Ware kein Rücktritt vom Vertrag.
  6. Der Kunde ist berechtigt, die gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern, Ver-pfändungen, Sicherheitsübereignungen und sonstige ungewöhnliche Verfügungen sind jedoch unzulässig.
  7. Der Kunde tritt uns bereits jetzt alle Forderungen einschließlich Umsatzsteuer ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder Dritte erwachsen. Findet die Veräußerung zusammen mit anderen Waren statt, so erfolgt die Abtretung in Höhe unseres Rechnungsendpreises unserer Waren. Wir nehmen diese Abtretung an.
  8. Der Kunde bleibt bis zur Einziehung dieser Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und sich nicht in Zahlungsverzug befindet.
  9. Bei Zahlungsverzug des Kunden hat er nach Androhung und Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 1 Woche die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und den Schuldnern bzw. Dritten die Abtretung mitzuteilen.
  10. Von jeder Beeinträchtigung unserer Rechte, insbesondere durch Pfändungen, sind wir unverzüglich zu benachrichtigen. Unterbleibt oder verspätet sich die Benachrichtigung, so ist der Kunde zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet. Der Kunde haftet für die zur Abwehr der Beeinträchtigungen notwendigen Kosten, soweit bei erfolgreicher Abwehr die Zwangsvollstreckung beim Kostenschuldner vergeblich versucht wurde.
  11. Wir sind verpflichtet, uns zustehende Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als Ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

VIII. Auskünfte und Raterteilung

  1. Auskünfte über Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten unserer Produkte, technische Beratungen, Bemusterungen und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

IX. Gewährleistung bei Verbrauchsgüterkauf

  1. Kauft ein Verbraucher von uns eine bewegliche Sache, ist ein Anspruch auf Schadenersatz auch für Mängelfolgeschäden ausgeschlossen. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht
    a. für die Haftung aus Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen,
    b. für die Haftung für sonstige Schäden die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen,
    c. für die Haftung für Schäden wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften,
    d. für die Haftung für Schäden aus der schuldhaften Verletzung vertragswesentlicher Pflichten oder Kardinalpflichten.
    Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Für den Rückgriffsanspruch des Unternehmens gelten die Ziffern X Abs. 1 bis 12 mit der Maßgabe, dass der Unternehmer sogleich und ohne dass es einer sonst erforderlichen Fristsetzung bedarf, vom Vertrag zurücktreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises verlangen kann. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

X. Gewährleistung in sonstigen Fällen

  1. Durch uns gemachte Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung sowie die Darstellungen desselben sind maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
  2. Sämtliche Lieferungen und sonstigen Leistungen unterliegen den Untersuchungs- und Rügepflichten des Kunden nach § 377 HGB. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung oder Annahme zu rügen.
  3. Zur Aufrechterhaltung seiner Gewährleistungsrechte ist der Kunde auch verpflichtet, uns über seitens seiner Kunden ihm gegenüber gerügte Mängel unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Kunde eine solche Mitteilung, findet § 377 HGB entsprechende Anwendung.
  4. Liegt bei Übergang der Gefahr auf den Kunden ein von uns zu vertretender Mangel vor, so sind wir nach eigener Wahl zur Beseitigung des Mangels oder gegen Rückgewähr der mangelhaften Lieferung oder Leistung zur Ersatzlieferung oder Neuherstellung (Nacherfüllung) berechtigt.
  5. Wir sind verpflichtet, alle zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass der Leistungsgegenstand nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
  6. Wir können die Nacherfüllung auch verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
  7. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder sind wir zur Nacherfüllung nicht bereit oder nicht in der Lage oder ist die Nacherfüllung dem Kunden unzumutbar, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
  8. Die Mängelansprüche entfallen, wenn der Kunde ohne unsere Zustimmung den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Auftraggeber die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
  9. Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden auch für Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht
    a. für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen,
    b. für die Haftung von sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen,
    c. für die Haftung für Schäden wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften,
    d. für die Haftung für Schäden aus der schuldhaften Verletzung vertragswesentlicher Pflichten oder Kardinalpflichten, wobei bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder Kardinalpflichten unsere Haftung auf den vertragstypischen vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt ist.
  10. Bei einem Verkauf nach Muster berechtigen handelsübliche Abweichungen nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen.
  11. Mengenmäßige Abweichungen kann der Kunde nicht beanstanden wenn sie sich im handelsüblichen Rahmen halten. Als handelsüblich gelten jedenfalls Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 %.
  12. Unwesentliche zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen berechtigen nicht zu Beanstandungen, es sei denn, dass die Einhaltung von Maßen, Farbtönen usw. ausdrücklich vereinbart worden ist.
  13. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung oder Abnahme. Diese Frist gilt auch für vertragliche Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden.

XI. Untauglicher Bearbeitungsgegenstand

  1. Wir übernehmen keine Verantwortung für Schäden, die durch die Beschaffenheit der eingelieferten Ware verursacht werden und die wir nicht durch eine einfache fachgerechte Warenschau erkennen können (z. B. ungenügende Festigkeitseigenschaften und andere verborgene Mängel der eingelieferten Ware).
  2. Ergibt sich trotz vorheriger fachgerechter Prüfung erst im Laufe einer sachgemäßen Bearbeitung, dass der Auftrag unausführbar ist, so können wir vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass der Auftraggeber einer möglichen Abänderung des Auftrags zustimmt. Im Zweifel obliegt der Nachweis der Ausführbarkeit des Auftrags dem Kunden. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag hat der Kunde Anspruch auf Rückgabe seines Bearbeitungsgegenstands in dem jeweiligen Zustand. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

XII. Schlussbestimmungen

  1. Maßgeblich für die gesamten Rechtsbeziehungen zu unseren Kunden sind der deutsche Vertragstext, diese Bedingungen sowie deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  2. Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Mettmann Gerichtsstand. Dieser Gerichtsstand wird auch vereinbart für Streitigkeiten über die Wirksamkeit eines Vertrages und über die Frage, ob diese Bedingungen Vertragsbestandteil geworden sind. Wir sind auch berechtigt, den Kunden vor dem für seinen Sitz zuständigen Gericht zu verklagen.
  3. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung zu vereinbaren, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Januar 2012

 

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